Liebe Vereinsmitglieder, am 7.Mai werden wir die Mitgliedsbeiträge von euren Konten per Lastschriftverfahren einziehen.
Entgegen unserer Ankündigung, nur einen reduzierten Beitrag zu erheben, sind wir gezwungen, den vollen Beitrag abzubuchen. Den Mitgliedsbeitrag ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung abzusenken, ist nicht satzungsgemäß. So wenig wie wir den Beitrag ohne die Zustimmung in der Mitgliederversammlung erhöhen können, so wenig dürfen wir ihn reduzieren. Wir sind verpflichtet, uns satzungsgemäß zu verhalten. Ansonsten droht uns als Verein unter Umständen der Entzug der Gemeinnützigkeit.
Wir bitten euch also, die Fehlinformation über den reduzierten Jahresbeitrag zu entschuldigen.
Wir wünschen euch weiterhin viel Gesundheit und Geduld in diesen schwierigen Zeiten.
Der Vorstand