Seit Samstag den 4.12.2021 gelten neue Corona-Regeln für den Sport.
Für die Teilnahme an unserem Sportangebot gilt die 2G plus-Regel. Das heißt, die Teilnehmer müssen nachweislich geimpft oder genesen und getestet sein.
Impfnachweise sind in digital auslesbarer Form vorzulegen (QR-Code) und müssen mit einem Ausweis abgeglichen werden. Dies ist für den überwiegenden Teil unserer Sportler bereits geschehen. Zusätzlich muß ein Testnachweis vorgelegt werden. Der Test kann von einem Testzentrum oder aber im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durchgeführt worden sein.
Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.
Für Kinder bis 7 Jahren sowie Schüler und Schülerinnen gibt wie bisher es ebenfalls eine Ausnahmeregelung.

Wir möchten nach Möglichkeit weiterhin Sport anbieten. Dies ist natürlich nur im Rahmen von unserem Hygienekonzept und mit unseren Übungsleiterinnen und Übungsleitern möglich. Ein Teil unserer Gruppen geht vorzeitig in den Weihnachtsurlaub. Dies wird den Teilnehmern vorab mitgeteilt.
Immer wieder neue Regelungen. Wir versuchen am Ball zu bleiben. Letztendlich bestimmt der Zulauf in unseren Gruppen das Angebot.